Berufsunfähigkeitsversicherungen
Laut "Stiftung Warentest" ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Neben der Kranken- und privaten Haftpflichtversicherung, zählt sie zu den wichtigsten persönlichen Absicherungen.
Warum?
Es kann jeden treffen, bereits vor dem Rentenalter berufsunfähig zu werden. Nur 10 Prozent sind für diesen Fall abgesichert. Wer durch eine Berufsunfähigkeit, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist finanziell nicht abgesichert. Eine Berufsunfähigkeitsrente sorgt für den Verdienstausfall in Form einer BU-Rente. Deshalb ist es unbedingt erforderlich die eigene Arbeitskraft abzusichern. Dies sollte jeder Berufstätige, auch Schüler, Studenten und Hausfrauen. Der überwiegende Teil wird durch Krankheiten berufsunfähig. Es ist ein großer Irrtum zu denken, das dies nur durch Unfälle geschehen kann.
So ist es jedem zu raten, das Einkommen und den Unterhalt für die Familie mit der BU-Versicherung abzusichern.
Was ist berufsunfähig?
Vollständig berufsunfähig ist, wer aufgrund von Krankheit oder durch einen Unfall, seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hier besteht dann für diesen Zeitraum Anspruch auf die volle BU- Rente.
Wer noch zu 50 Prozent seinem Beruf nachgehen kann, erhält die teilweise BU-Rente.
Dem Versicherungsunternehmen muss das natürlich durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.
Die Beitragshöhe ist abhängig von folgenden Faktoren:
- Eintrittsalter, Jüngere zahlen oft niedrigere Beiträge
- berufsabhängig, Risikoberufe werden in höhere Tarife gestaffelt
Welche Leistungen sind zu erwarten?
- Rentenzahlungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, bis maximal zur Auszahlung der gesetzlichen Altersrente
-während des Bezuges der BU-Rente besteht Beitragsbefreiung
-wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird die Rentenhöhe nach Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt
Im Vertrag unbedingt darauf achten, ob diese Punkte enthalten sind.
Weiterhin muss bei Vertragsabschluß auf einen sehr wichtiges Detail geachtet werden. Im Folgenden wird dies näher erläutert.
Berufsunfähig heißt, wer seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Theoretisch kann man aber eine andere Tätigkeit ausüben, zum Beispiel nach einer Umschulung. Einige Versicherungsanbieter haben diese Klausel noch in ihren Verträgen. Gesetzlich bedeutet dies " abstrakte Verweisung". Laut der Gesetzeslage wird auf andere Berufe verwiesen.
Bei Abschluß von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen, sollte darauf geachtet werden, das die abstrakte Verweisung nicht enthalten ist.
Hilft der Staat bei Berufsunfähigkeit?
Für alle die nach dem ersten Januar 1961 geboren wurden, besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Hier würde nur die Erwerbsminderungsrente in Frage kommen. Erwerbsgemindert ist, wer nicht mehr als drei Stunden täglich, aus gesundheitlichen Gründen, einer Tätigkeit nachgehen kann. Hier besteht Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Ist man in der Lage bis zu sechs Stunden täglich zu arbeiten, dem steht eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu.
Bei beiden Varianten ist die Erfüllung der Wartezeit Vorraussetzung zum Erhalt der staatlichen Rente. Dies bedeutet mindestens fünf Jahre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Rente ist leider nur sehr gering. Deshalb ist eine private Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr zu empfehlen.
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